BouL.E.vard
Strafprozess nach Opernball-Affäre beginnt
Frank Döring
Foto: Kerstin Decker
Daniel B. steht ab Freitag vor Gericht.
Leipzig. Um rote Teppiche macht Daniel B. gemeinhin keinen großen Bogen. Am 5. September 2009 schritt er an der Seite der aparten Ex-Polizistin Nicole S. im Blitzlichtgewitter zum Leipziger Opernball. Vergangenen Freitag mischte er sich unter die Champagner schlürfende Schickeria zur Eröffnung der Luxus-Boutique Empimo in der Reichsstraße. Letzteres rief insofern Erstaunen hervor, als dass der 33-Jährige kurz nach dem Opernball wegen schweren Bandendiebstahls in Untersuchungshaft gekommen war.
Kripo und Staatsanwaltschaft hatten ermittelt, dass Daniel B. - den Behörden zufolge ist er bereits recht umfassend vorbestraft - mit drei Komplizen (29, 33, 34) mehrere schwere Einbrüche verübt haben soll. Unter anderem am 24. Juli 2009 in ein Tauchaer Möbelhaus, wo ein Mercedes Benz SLK und eine 30.000 Euro Armbanduhr erbeutet wurden, und am 1. September gleichen Jahres - also gerade mal vier Tage vor dem Opernball - ins Eiscafé San Remo in der City, wo ein Tresor-Diebstahl allerdings an einem aufmerksamen Anwohner scheiterte.
Hinzu kam der delikate Umstand, dass seine Ball-Dame Nicole S. beim gesellschaftlichen Großereignis des Jahres in einem tief dekolletierten Designerkleid auffiel, welches dem Leipziger Modeschöpfer Andreas Trommler neben einem weiteren Unikat sowie Schmuck im Wert von über 30.000 Euro im Dezember 2008 aus einer Galerie am Thomaskirchhof gestohlen worden war. Daniel B. stehe, wie auch seine drei Komplizen, unter "dringendem Tatverdacht", begründete die Polizei damals die Festnahme und Inhaftierung. Womöglich, so die Ermittler, stecke er auch hinter dem spektakulären Kleider-Klau.
Davon ist inzwischen keine Rede mehr. Es bestehe gegen den Mann "kein dringender Tatverdacht", sagte Amtsrichter Peter Weber auf Anfrage. Bereits Ende vorigen Jahres habe er deshalb den Haftbefehl gegen Daniel B. außer Vollzug gesetzt. Folgerichtig, denn laut Strafprozessordnung ist ein dringender Tatverdacht - ein solcher liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist - Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls. Auch andere Haftgründe würden nicht vorliegen, so der Richter.
Drängende offene Fragen sollen ab Freitag in der Hauptverhandlung am Amtsgericht aufgeklärt werden. Dort muss sich Daniel B. mit seinen mutmaßlichen Komplizen Dirk S., Silvio D. und Denis B. wegen gemeinsamen Diebstahls im besonders schweren Fall verantworten.
© LVZ-Online, 27.01.2010, 23:30 Uhr