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Ärger mit den städtischen Starenkästen - Immer mehr Autofahrer beschweren sich über Rotlichtblitzer an den Ampelanlagen
Frank Döring
Foto: André Kempner
Immer mehr Leipziger beschweren sich über Rotlichtblitzer.
Leipzig. Er kam, stand - und wurde geblitzt: Thomas Z. staunte nicht schlecht, als er mit seinem Ford jetzt auf die Ampel am Fußgängerüberweg direkt vor dem Haupteingang des Zoos in der Pfaffendorfer Straße zurollte. Die Signalanlage stand längst auf Rot, entsprechend moderat schlich Thomas Z. heran und stoppte. Doch plötzlich traf ein Blitz aus dem städtischen Starenkasten das völlig reglose Fahrzeug, kurz danach sogar ein zweites Mal. "Ich bin überhaupt nicht gefahren, die Blitzeranlage muss kaputt sein", berichtete er anschließend, vor Schreck noch ein bisschen blass um die Nase. "Was mache ich denn jetzt, wenn die Stadt mir einen Bußgeldbescheid schickt?"
Das Blitzen unbeweglicher Ziele kommt auch in Leipzig häufiger vor als man vielleicht denkt. Anrufe in der LVZ-Redaktion belegen dies, und auch das Internet ist voll mit entsprechenden Erlebnisberichten.
Mit Defekten an den Überwachungsanlagen hat dies laut Doris Kretschmer vom Ordnungsamt jedoch nichts zu tun. "Die Verkehrsüberwachung hat die Ampel am Zoo gleich überprüft", sagte sie, nachdem die LVZ angefragt hatte. "Da ist alles in Ordnung." Wie aber ist dann zu erklären, dass unbescholtene Autofahrer im Stillstand abgeschossen werden?
"Wenn man zu dicht an die Haltelinien heranfährt oder diese überquert, kann das ausgelöst werden", erklärte Kretschmer. Dies hänge mit den Induktionsschleifen zusammen, die in der Fahrbahn verlegt sind und die Blitzerkästen steuern. Allerdings gelte auch hier zunächst die Unschuldvermutung: Um sicher zu gehen, dass der geblitzte Autofahrer nicht nur versehentlich an der Induktionsschleife zu viel Nähe walten ließ, wird nach einer festen Zeitspanne ein zweites Mal geblitzt. "Erst dieses zweite Foto ist bindend", stellte Kretschmer klar. "Aus der Aufnahme geht ja eindeutig hervor, ob jemand bei Rot gefahren ist oder gestanden hat." Wem keinerlei Raumgewinn nachzuweisen ist, bekomme von der Bußgeldstelle auch keine Post.
Thomas Z. traut dem Frieden nicht, hat zur Sicherheit schon mal ein minutiöses Gedächtnisprotokoll für den Ernstfall - und die Verkehrsrechtsschutzversicherung - verfasst.
© LVZ-Online, 09.03.2010, 23:30 Uhr