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Citynews

Erste Anklage nach Disko-Krieg

Frank Döring
Türsteher Marko Z., hier bei einem früheren Gerichtstermin. Foto: André Kempner Türsteher Marko Z., hier bei einem früheren Gerichtstermin. Leipzig. Zwei Jahre nach den schweren Auseinandersetzungen in der Disko-Szene am 8. März 2008 hat die Staatsanwaltschaft die erste Anklage erhoben. Sieben Türsteher sollen sich wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen vor dem Landgericht verantworten. Unter den Angeklagten ist ausgerechnet jener Mann, der bei dem Konflikt im Schauhaus selbst beinahe getötet worden wäre: Security-Boss Marko Z.

Es war gegen 2.40 Uhr, als in der stadtbekannten Disko am Dittrichring die Situation außer Kontrolle geriet. Der seit Mitte 2007 schwelende Konflikt zwischen zwei Security-Firmen und einer Migranten-Gang um die Macht auf den innerstädtischen Amüsiermeilen entlud sich auf brutale Weise. Im Schauhaus ging es los, vor dem Club Mia's in der Kleinen Fleischergasse endete es mit den tödlichen Schüssen auf Andreas K., einen offenbar völlig unbeteiligten Russlanddeutschen.

Laut Anklageschrift sollen die Türsteher mit zehn weiteren, bislang unbekannten Männern im Schauhaus eine Gruppe um den inzwischen mit internationalem Haftbefehl gesuchten Armenier Artur T. angegriffen haben. Die Angeklagten sind laut Staatsanwaltschaft allesamt Deutsche, der Jüngste ist 24, der Älteste 40 Jahre. Unter ihnen ist auch Black-Rainbow-Chef Alexander F., auf dessen Anwesen voriges Jahr ein Brandanschlag verübt worden war - vermutlich von Männern, die zum Umfeld von Artur T. gezählt werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollten die Türsteher den Kontrahenten "eine Abreibung verpassen". Zwei von ihnen sollen dabei mit einem Stock und einem Baseball-Schläger bewaffnet gewesen sein. Ihre Kontrahenten erlitten unter anderem Blessuren am Kopf und Schnittverletzungen.

Es ist der bislang einzige Sachverhalt aus der Nacht der Gewalt, den die Ermittler so weit aufhellen konnten, dass es für eine Anklageerhebung reicht. Polizei und Staatsanwaltschaft haben es mit einer Klientel zu tun, für die das Gesetz des Schweigens ein hohes Gut ist und Gespräche mit Ermittlungsbehörden nicht zum Handlungsrepertoire zählen.

Mithin kommt es zu der bemerkenswerten Konstellation, dass einer der Angeklagten zur Tatzeit selbst zum Opfer wurde, der Täter in diesem Fall jedoch bisher nicht angeklagt werden konnte. Wie berichtet, stach ein Kontrahent Marko Z. inmitten der Tumulte im Schauhaus nieder. Der durchtrainierte Freefighter schwebte tagelang in Lebensgefahr. Kurz nach dem Zwischenfall hatte er seinen Erzfeind Artur T. beschuldigt, dies dann aber nie wieder bestätigt. Ebenso ungeklärt ist die Identität des Todesschützen vor dem Club Mia's. "Es gab Hinweise und Verdächtige, aber es liegt kein dringender Tatverdacht vor", sagte gestern Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

Die polizeilichen Ermittlungen zum 8. März 2008 seien inzwischen abgeschlossen, die Abschlussverfügungen in Arbeit. Womöglich stehen noch einige weitere Anklagen bevor, vermutlich müssen aber auch einige Verfahren eingestellt werden als ungelöste Fälle. Schulz: "Ich kann dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage machen."

 

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