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Citynews

Streit um Urwaldrettung der Leipzigerin Esther Carlitz - Gericht schlägt Vergleich vor

dpa
Esther Carlitz irrte 2008 eine Woche durch den kongolesischen Urwald.   Foto: dpa Esther Carlitz irrte 2008 eine Woche durch den kongolesischen Urwald. Konstanz/Leipzig. Im Rechtsstreit um die Kosten für die Rettung der Affenforscherin Esther Carlitz aus dem kongolesischen Urwald hat das Konstanzer Landgericht am Freitag einen Vergleich vorgeschlagen. Es regte an, die damalige Leipziger Studentin solle der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) 15 000 bis 20 000 Euro für ihre Rettung zahlen. Die Frau hatte sich 2008 auf dem Rückweg ins Biologencamp verirrt und war zehn Tage lang verschollen. Die MPG hatte gut 66 000 Euro Schadenersatz verlangt. Dagegen hatte die 25-jährige Biologin geklagt und ihrerseits 100 000 Euro Schmerzensgeld gefordert.   

Das Gericht sah ein Verschulden auf beiden Seiten und kündigte eine Entscheidung für den 21. September an. Sollten sich die streitenden Parteien nicht auf den vorgeschlagenen Kompromiss einigen, will die 3. Zivilkammer des Landgerichts ein Urteil verkünden.   

zum Thema Verirrt im Dschungel: Leipzigerin Esther Carlitz will vor Gericht 100.000 Euro Schmerzensgeld Die MPG müsse sich vor allem die Frage gefallen lassen, warum der Begleiter die Studentin, die gerade erst auf der Forschungsstation eingetroffen war, allein den Rückweg ins Camp antreten ließ, sagte der Vorsitzende Richter. Carlitz wiederum sei aber auch für sich selbst verantwortlich gewesen, betonte er. Sie habe sich schließlich nicht in einem Landschaftspark befunden, sondern im Dschungel. Nachdem sich die Studentin bereits am ersten Abend ihres Aufenthalts im Camp kurz verlaufen hatte, hätte sie sich nicht alleine auf den Rückweg machen dürfen.   

Als Zeuge erklärte der Gründer und Leiter der Affenbeobachtungsstation, Gottfried Hohmann, er sei völlig überrascht gewesen, als ihm Carlitz wenige Stunden nach ihrer Ankunft im Kongo erklärte, sie habe sich gerade zum ersten Mal verlaufen. „Das war noch nie passiert, dass jemand am ersten Tag eine Exkursion macht - auch wenn es in der Nähe des Camps war“, sagte er. Alle Neuankömmlinge bewegten sich in den ersten Wochen nur in Begleitung im Urwald. Unstrittig war aber, dass der Begleiter von Carlitz sie am dritten Tag alleine ins Camp zurückgehen ließ, weil er weiter Bonobo-Affen beobachten wollte. Sie wiederum wollte nach eigenen Aussagen zurück, weil sie nach sieben Stunden Exkursion erschöpft und hungrig gewesen sei.
 

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