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Foto: LVZ (Archiv)
Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte bei Königs Wusterhausen ist auch durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das entschied das Brandenburger Verfassungsgericht, wie es am Dienstag in Potsdam mitteilte.
Potsdam. Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte bei Königs Wusterhausen ist auch durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das entschied das Brandenburger Verfassungsgericht, wie es am Dienstag in Potsdam mitteilte. Die Richter wiesen eine Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte sowie einer Anwohnerin zurück.